Nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls besitzen die Studierenden ein rechtliches, methodisches und anwendbares Verständnis der verfassungsmäßigen Grundlagen, des Rechts der Medien- und Teledienste und Aspekte des bürgerlichen Medienrechts, Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen von medien- und Telediensten, sowie Kenntnisse über Haftungs- und Unterlassungsansprüche.
Bei Abschluss des Lernprozesses wird der erfolgreiche Student in der Lage sein, die ergänzenden Themen Medienwirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheber- und Markenrecht, Jugendmedienschutz und Medienstrafrecht als Themenkanon der Lehrveranstaltung zu einer umfassenden Sicht auf diverse Komplexe des IT-Rechts in praktischen Anwendungsbereichen und –Fällen zu identifizieren und zu bewerten.
Sie beherrschen die theoretischen Grundlagen des IT-Rechts aus einer generalistischen Sicht und können praktische IT-rechtliche Problemstellungen darstellen und Handlungsbedarfe erkennen.
Im weiteren Verlauf werden rechtliche Aspekte des Medienwirtschaftsrechts, insbesondere auch unter der Sicht des Urheber- und Markenrechts, im Mittelpunkt der Lehre stehen.
Gesetze/Grundlagenliteratur:
Telekommunikations- und Mutimediarecht (aktuellste Ausgabe), Beck-Texte im dtv
Fechner, Medienrecht, Mohr Siebeck Verlag, 2005
Petersen, Medienrecht, Verlag C. H. Beck, 2003
Eberle, Rudolf, Wasserburg, Mainzer Rechtshandbuch der Neuen Medien, C. F. Müller Verlag 2003
Die wichtigsten Wissensinhalte werden von den Studierenden soweit wie möglich und unter strukturierender Begleitung des Dozenten im Eigenstudium vorbereitet, im Lehrgespräch vertieft und durch Lösung rechtlicher Sachverhalte weiterentwickelt und gesichert. Dabei ist auf eine möglichst interaktive und seminaristische Unterrichtsgestaltung zu achten. Das Finden, Verstehen und Anwenden der konkreten Rechtsnorm auf den jeweiligen Geschäftsvorfall ist zu fordern.
Deutsch
Benotetes Referat im Semester, benotete Hausarbeit zum Ende des Semesters
6
(180 h = 72 h Präsenz- und 108 h Eigenstudium)
Praxiskontakte zu Medien bzw. Medienschaffenden- und IT-Unternehmen sowie zu rechtsprechenden Organen/Oberlandesgericht Brandenburg.