Der Studierende erwirbt Kenntnisse zum deutschen Wirtschaftsrecht unter Sicht europarechtlicher Vorgaben und des Zusammenhangs zwischen Gerichtsstand und anwendbarem Recht und ist in der Lage grundlegende rechtliche Sachverhalte zu beurteilen.
Überblick über Grundsätze des deutschen und Europäischen Internationalen Privatrechts sowie internationalen Wirtschaftsrechts. Einflussnahme ausgewählter europarechtlicher Vorschriften auf das nationale Recht,
Deutsch
Studienaufgabe (30 %), Klausur (70 %)
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