Der Studierende entwickelt ein generalistisches fachliches und methodisches Verständnis der Rechtsanwendung. Er erlangt insbesondere :
• Kenntnisse zum Allgemeinen Teils des BGB, Schuldrecht und Sachenrecht
• Kenntnisse zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Im Modul erwirbt der Studierende generelle Rechtskenntnisse zum unternehmerischen Geschäftsverkehr, um insbesondere die Grundlagen der Vertragsgestaltung, die schuld- und sachenrechtlichen Ansprüche sowie familien- und erbrechtliche Aspekte zu erkennen und anzuwenden. Gleichermaßen wird er befähigt, auf dieser Grundlage Kenntnisse zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung unternehmerischer Ansprüche zu entscheiden.
Gesetze/Grundlagenliteratur:
Die wichtigsten Wissensinhalte werden von den Studierenden soweit wie möglich und unter strukturierender Begleitung des Dozenten im Eigenstudium vorbereitet, im Lehrgespräch vertieft und durch Sachverhaltslösungen weiterentwickelt und gesichert. Dabei ist auf eine möglichst interaktive und seminaristische Unterrichtsgestaltung zu achten. Das Finden, Verstehen und Anwenden der konkreten Rechtsnorm auf den jeweiligen Geschäftsvorfall ist zu fordern.
Deutsch
Klausur
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