Die Studierenden bearbeiten eigenständig praktische Fragestellungen mit wissenschaftlichem Anspruch im Unternehmen und stellen damit eine enge Verbindung von Studium und Berufspraxis her. Das im Studium erworbene Wissen kann in der Praxis überprüft und angewendet werden.
Weitere Informationen zu einem Praktikum im Ausland erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt.
Für Fragen und weitergehende Informationen stehen Ihnen unsere Praxisbeauftragten gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Die bzw. der Praxisbeauftragte kann bereits ab Studienbeginn von Ihnen konsultiert werden. Wenn Sie sich eine hervorzuhebende berufliche Tätigkeit oder Projektarbeit als Studienleistung für das betreute Praxisprojekt anrechnen lassen möchten, beachten Sie dabei bitte die geltenden Regelungen und Fristen gemäß der Rahmenordnung der Hochschule und der für den Studiengang geltenden Studien- und Prüfungsordnung. Weiterhin ist zu beachten, dass das betreute Praxisprojekt kein „gewöhnliches“ Praktikum ist, sondern ein in das Studium integrierter, von der Technischen Hochschule Brandenburg geregelter, inhaltlich bestimmter und betreuter Ausbildungsabschnitt von 10 bzw. 12 Wochen Dauer. Das Praxisprojekt soll studienrelevante Themen zum Inhalt haben und wird in der Regel zu Beginn des 6. Semesters durchgeführt.
Selbstverständlich beraten unsere Praxisbeauftragen Sie auch gerne zu weiteren Fragestellungen rund um die betreute Praxisphase.
Für das betreute Praxisprojekt benötigen Sie einen hochschulinternen Betreuer. Idealerweise suchen Sie sich dazu eine/n Professor/in entsprechend der fachlichen Ausrichtung ihrer avisierten Tätigkeit im Unternehmen. Während dieser Zeit steht Ihnen der/die Betreuer/in mit seiner/ihrer fachlichen Expertise beratend zur Seite. Zudem besprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in sowohl die formalen als auch inhaltlichen Rahmenbedingungen des Praxisberichts. Sofern Sie in Erwägung ziehen, Ihre Abschlussarbeit in derselben fachlichen Disziplin zu erstellen, sollten Sie sich bereits vor oder während des Praktikums an Ihre/n Betreuer/in wenden.
Im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre (BWL) ist eine 10-wöchige Praxisphase zu absolvieren. In der Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) umfasst das betreute Praxisprojekt hingegen 12 Wochen. Die Praktika sind grundsätzlich in Vollzeit zu absolvieren, sofern mit dem Prüfungsausschuss nichts anderes vereinbart wurde. Sollte die Praxisphase die Dauer von 10 bzw. 12 Wochen überschreiten, ändert sich der Status des Praktikumsverhältnisses. Das heißt, innerhalb des festgelegten Zeitraums (laut SPO) handelt es sich um ein Pflichtpraktikum. Für den darüberhinausgehenden Zeitraum müssen Sie mit dem Arbeitgeber einen Vertrag über ein freiwilliges Praktikum abschließen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Rahmenordnung sowie die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung.
Stimmen Sie die inhaltliche Ausrichtung sowie den Aufbau und Umfang frühzeitig mit Ihrem/Ihrer hochschulinternen Betreuer/in ab. Bestenfalls erstellen Sie den Bericht bereits während der Praxisphase. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass der Bericht spätestens 2 Wochen nach Ende des Praktikums bei Ihrem/Ihrer Betreuer/in mit dem Formular zur Anerkennung des Praxisprojekts abzugeben ist.