Das Ziel des Auslandssemesters leitet sich aus der Ausrichtung des Studiengangs auf internationales Management ab. Es bezweckt die Stärkung der Employability im internationalen Kontext durch:
- Stärkung interkultureller und interdisziplinärer Kompetenzen
- Förderung internationaler Erfahrungen und eines geeigneten Agierens im internationalen Kontext
- Sensibilisierung für länderspezifische Marktbedingungen, Unternehmenskulturen, staatlichen Systemen und Eingriffen
- Sensibilisierung für Marktcharakteristika und Kundenverhalten
Prinzipiell ist das dritte Semester als Mobilitätsfenster vorgesehen. Wird diese Möglichkeit für ein
Auslandsstudium genutzt, ist die Studierende oder der Studierende angehalten, frühzeitig in Abstimmung mit der als Betreuerin oder als Betreuer für das Auslandssemester bestimmten Person an der Hochschule die zu belegenden Module und die zu erbringenden Prüfungsleistungen im Umfang von 30 CP festzulegen.
Über die Zustimmung zu den an der ausländischen Hochschule zu erbringenden Leistungen vor
Beginn des Auslandssemesters sowie die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
entscheidet der Prüfungsausschuss oder eine von ihr bestimmte Person.
Das Auslandssemester kann freiwillig im 3.Semester absolviert werden.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das akademische Auslandsamt oder Ihren Studienfachberater.
Die Absolvierung eines Auslandssemesters ist vor Beginn in der Prüfungsverwaltung anzuzeigen.
Während des Auslandssemesters erfolgt an der Hochschule keine automatische
Prüfungsanmeldung. Studierende, die an einer Prüfung im Haupt- oder Wiederholungsprüfungszeitraum teilnehmen wollen, müssen sich zu der jeweiligen Prüfung spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Prüfungsverwaltung der
Hochschule gesondert schriftlich anmelden.
Dritte Prüfungsversuche dürfen nicht durch eine andere Prüfungsleistung an der ausländischen Hochschule ersetzt werden.
Können aus Gründen, die die oder der Studierende nicht zu vertreten hat, im Ausland nicht die
vollen 30 CP erbracht werden, kann stattdessen in Abstimmung mit der Betreuerin oder dem
Betreuer eine Ersatzleistung an der Hochschule erbracht werden.