Nach Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über grundlegende Kenntnisse der Methodik des Rechts, der juristischen Arbeitsweise und des Wirtschaftsprivatrechts. Sie sind in der Lage mit gesetzlichen Grundlagen zu arbeiten und Rechtsvorschriften sachverhaltsbezogen anzuwenden. Sie können grundlegende, juristische Problem- und Fragestellungen beim wirtschaftspraktischen Handeln erkennen und erkennen, wann sie sich weitere notwendige juristische Expertise (intern oder extern) einholen müssen. Durch diese juristische Grundsensibilisierung vermeiden sie Fehlentscheidungen in der Berufspraxis für ihr eigenes oder fremdes Unternehmen.
Insbesondere kennen die Studierenden die juristische Methodenlehre, zum Verständnis, der Auslegung und der Anwendung von Rechtsvorschriften. Die Studierenden sind in der Lage, die Methodik der Falllösung auf den praktischen Fall anzuwenden.
Die Studierenden haben ein Verständnis für wichtige wirtschaftsrelevante Rechtsgrundlagen (national und EU-Ebene) entwickelt und können diese auf den praktischen Fall anwenden. Die Studierenden kennen die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten.
Vorlesungsskript
Gesetzestext: Wichtige Wirtschaftsgesetze, nwb-Textausgabe
Grundlagenliteratur (jeweils aktuellste Auflage):
Beaucamp/Treder, Methoden und Technik der Rechtsanwendung.
Führich, Wirtschaftsprivatrecht.
Führich/Werdan, Wirtschaftsprivatrecht in Fällen und Fragen.
Metzler-Müller/Wörlen: BGB AT, Vahlen
Wörlen/Müller-Metzler: BGB Schuldrecht BT, Vahlen
Wörlen/Kokemoor: Handelsrecht mit Gesellschaftsrecht, Vahlen
Gesetzeskommentierungen der Datenbank Beck-Online
Die Inhalte werden grundsätzlich mittels Skript, Lösen von Fälle und Übungsaufgaben vermittelt; ausgewählte Wissensinhalte werden von den Studierenden soweit wie möglich und unter strukturierender Begleitung des Dozenten im Eigenstudium vorbereitet, im Lehrgespräch vertieft und gesichert. Dabei ist auf eine möglichst interaktive und seminaristische Unterrichtsgestaltung zu achten. Das Finden, Verstehen und Anwenden der konkreten Rechtsnorm auf den jeweiligen typischen Geschäftsvorfall ist zu fordern.
Deutsch
Klausur oder sonstige schriftliche Arbeit
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