Nein, dieser Studiengang ist NC-frei.
Wer die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium erfüllt, kann sich immatrikulieren.
Ja, als immatrikulierte(r) Studierende(r) erhalten Sie einen Studierendenausweis der TH Brandenburg.
Den Status Studierende(r) bei der Sozialversicherung müssen Sie selbst bzw. Ihr Arbeitgeber klären (abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit).
Nein.
Das Semesterticket gibt es nicht für Fern- und Onlinestudierende, Gast- und Nebenhörer*innen (Siehe Vereinbarung zwischen AStA der TH Brandenburg und dem Verkehrsverbund).
Nein.
Folgende Fördermöglichkeiten sind gegeben:
Ja, ein Wechsel ist möglich.
Bereits erbrachte Leistungen können ggf. angerechnet werden.
Ja, es ist möglich, einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen zu stellen. Es entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereiches Wirtschaft.
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen nach Semesterbeginn eingereicht sein. Weitere Infos zur Anrechnung finden Sie hier.
Individuelle Anrechnung: Für Berufe wie z.B.
Pauschale Anrechnung: Für Berufe wie z.B.
Individuelle und pauschale Anrechnungsmöglichkeiten können kombiniert werden (z.B. Anrechnung aus Berufsausbildung und Weiterbildung).
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen nach Semesterbeginn eingereicht sein. Weitere Infos zur Anrechnung finden Sie hier.
Pro Semester muss in jedem Fach eine Prüfungsleistung erbracht werden. Das geschieht meist am Ende des Semesters im Prüfungszeitraum, aber auch im laufenden Semester.
Nach der Prüfungsordnung können das sein:
Bis zu zweimal können nicht bestandene Prüfungsleistungen wiederholt werden. Nach dreimaligem Nichtbestehen einer Prüfung erfolgt die Exmatrikulation.
Ausnahme: Bachelorarbeit (nur eine Wiederholung)
Grundsätzlich nein.
Wir empfehlen aber jedem, an allen Präsenzveranstaltungen teilzunehmen, da der Studienerfolg hier durchschnittlich höher ist.
Exmatrikulation und spätere Immatrikulation ist jederzeit möglich.
Eine Beurlaubung (z.B. wegen Krankheit oder Mutterschutz) ist ebenfalls möglich (1-2 Semester).