Häufig gestellte Fragen
Studienbeginn
Nein, dieser Studiengang ist NC-frei.
Wer die Voraussetzungen für ein Hochschulstudium erfüllt, kann sich immatrikulieren.
Ja, als immatrikulierte(r) Studierende(r) erhalten Sie einen Studierendenausweis der TH Brandenburg.
Den Status Studierende(r) bei der Sozialversicherung müssen Sie selbst bzw. Ihr Arbeitgeber klären (abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit).
Nein.
Das Semesterticket gibt es nicht für Fern- und Onlinestudierende, Gast- und Nebenhörer*innen (Siehe Vereinbarung zwischen AStA der TH Brandenburg und dem Verkehrsverbund).
Nein.
Folgende Fördermöglichkeiten sind gegeben:
- Förderprogramm der Bundesregierung: das "Aufstiegsstipendium"
- „Begabtenförderung berufliche Bildung“
- Stipendien von Begabtenförderungswerken
Ja, ein Wechsel ist möglich.
Bereits erbrachte Leistungen können ggf. angerechnet werden.
Anrechnung & Anerkennung
Ja, es ist möglich, einen Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen zu stellen. Es entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereiches Wirtschaft.
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen nach Semesterbeginn eingereicht sein. Weitere Infos zur Anrechnung finden Sie hier.
Individuelle Anrechnung: Für Berufe wie z.B.
- Bürokauffrau, Bürokaufmann,
- Bankkauffrau, Bankkaufmann
Pauschale Anrechnung: Für Berufe wie z.B.
- Industriekaufmann/-frau (IHK)
- Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann für Groß- und Außenhandel
- Weiterbildung zum/zur geprüften Wirtschaftsfachwirt/-in
Auf Antrag des Studierenden werden die entsprechenden Module pauschal auf den berufsbegleitenden
Bachelor-Studiengang BWL angerechnet.
Individuelle und pauschale Anrechnungsmöglichkeiten können kombiniert werden (z.B. Anrechnung aus Berufsausbildung und Weiterbildung).
Der Antrag muss bis spätestens acht Wochen nach Semesterbeginn eingereicht sein. Weitere Infos zur Anrechnung finden Sie hier.
Studienverlauf
Pro Semester muss in jedem Fach eine Prüfungsleistung erbracht werden. Das geschieht meist am Ende des Semesters im Prüfungszeitraum, aber auch im laufenden Semester.
Nach der Prüfungsordnung können das sein:
- Klausur
- Hausarbeit
- Präsentation
- mündliche Prüfung
Bis zu zweimal können nicht bestandene Prüfungsleistungen wiederholt werden. Nach dreimaligem Nichtbestehen einer Prüfung erfolgt die Exmatrikulation.
Ausnahme: Bachelorarbeit (nur eine Wiederholung)
Grundsätzlich nein.
Wir empfehlen aber jedem, an allen Präsenzveranstaltungen teilzunehmen, da der Studienerfolg hier durchschnittlich höher ist.
Exmatrikulation und spätere Immatrikulation ist jederzeit möglich.
- Wenn eine Unterbrechung notwendig wird, sollten besser zwei Semester ausgesetzt werden, da nur einmal im Jahr - zum Wintersemester - immatrikuliert wird (bei Belegung aller Module).
Eine Beurlaubung (z.B. wegen Krankheit oder Mutterschutz) ist ebenfalls möglich (1-2 Semester).