Prüfungsausschuss

Aufgaben des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss entscheidet laut Rahmenordnung u.a.

  • über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften
  • über die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen
  • über abweichende Prüfungstermine
  • über die Teilnahme an weiteren Prüfungen bei schwebender Unwirksamkeit einer Leistungsbewertung
  • über die Veränderung der Bearbeitungszeiten und der Form von Prüfungsleistungen
  • über die Ausnahme von der „Zwei-Prüfer-Regel“
  • über die Anerkennung eines Grundes für den Rücktritt von einer Prüfung
  • über den Ausschluss des Prüflings von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen und überprüft auf Verlangen seine Entscheidung

Anträge an den Prüfungsausschuss müssen bis spätestens eine Woche vor Sitzungstermin eingereicht werden, entweder auf dem Postweg oder per Mail an:

                                       pruef-fbw@th-brandenburg.de

Die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses findet statt am:

                                                    20. März 2024

Nutzen Sie zur Antragsstellung das Formular, das Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird. Um es auszufüllen, öffnen Sie es bitte mit Adobe. 


Mitglieder des Prüfungsausschusses

Prüfungsausschussvorsitzender:
Prof. Dr. Jürgen Schwill

Professorinnen und Professoren:
Prof. Dr. Ivo Keller
Prof. Dr. Olga Levina
Prof. Dr. Christian Mieke
Prof. Dr. Winfried Pfister
Prof. Dr. Artur Tarassow (Stellvertreter)

Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Carmen Reber
Manuel Raddatz M. Sc. (Stellvertreter)

Sonstiger Mitarbeiter:
Dipl. Wi.-Inform. (FH) Thomas Jacob

Studierende:
Marlene Neubig
Pascal Schicke
Theresa Schulz (Stellvertreterin)

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